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 | Rettungsdienst im Landkreis Rotenburg (Wümme) |
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Rettungsdienst: Notfallrettung
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Die Aufgaben des Rettungsdienstes, dessen Träger für den Rettungsdienstbereich Rotenburg (Wümme) der Landkreis Rotenburg (Wümme) ist, ergeben sich aus dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz (NRettDG). Hiernach ist der Rettungsdienst die dauerhafte Sicherstellung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransportes als medizinische, funktionale und wirtschaftliche Einheit.
Mit der Durchführung der Rettungsdienstes und des qualifizierten Krankentransportes hat der Landkreis Rotenburg (Wümme) das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Bremervörde e.V., beauftragt.
m Rahmen der Notfallrettung hat der Rettungsdienst bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten lebensrettende Maßnahmen am Einsatzort durchzuführen, die Transportfähigkeit dieser Person sicherzustellen und sie unter fachgerechter Betreuung mit dafür besonders ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern; dies gilt auch für Personen, bei denen eine lebensbedrohliche Verletzung oder Erkrankung zu erwarten ist
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Rettungsdienst: Qualifizierter Krankentransport
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Im Rahmen des qualifizierten Krankentransportes hat der Rettungsdienst sonstige Kranke, Verletzte oder Hilfsbedürftige zu befördern, die nach ärztlicher Verordnung während der Beförderung einer fachgerechten Betreuung oder der besonderen Einrichtung eines Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist.
Besonders wichtig ist für die Abrechnung dieser Leistungen mit der zuständigen Krankenkasse die vorgenannte ärztliche Verordnung. Sie wird in der Regel von dem Arzt ausgestellt, der den Transport veranlasst hat und sollte vor Antritt der Fahrt vorliegen. In Falle von Ambulanzfahrten ist generell vor Antritt der ersten Fahrt eine Genehmigung der zuständigen Krankenkasse einzuholen. Sollte sowohl die ärztliche Verordnung und /oder die benötigte Genehmigung fehlen, wird die Fahrt zwar durchgeführt, im Zweifelsfall muss der transportierte Patient die Rechnung jedoch selbst bezahlen.
Den qualifizierten Krankentransport alarmieren Sie über die Telefonnummer: 04281 / 19222
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Der Notruf - 112
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Die Notfallrettung alarmieren Sie unter der gebührenfreien Notrufnummer 112
In der Regel werden die Leistungen des Rettungsdienstes über die gesetzliche oder private Krankenversicherung des beförderten Patienten abgerechnet – nur in Ausnahmefällen, z.B. bei der Ablehnung der Kosten durch die Krankenkasse , muss der Beförderte die Kosten des Rettungstransportes selbst tragen. Die Höhe der Beförderungsentgelte oder –gebühren richtet sich bei gesetzlich Versicherten nach der Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten für Leistungen des Rettungsdienstes im Landkreis Rotenburg (Wümme) und bei Privatversicherten und anderen Einrichtungen nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst und den Krankentransport im Landkreis Rotenburg (Wümme). Da die Abrechnung sämtlicher Leistungen im Bereich Rettungsdienst über den Landkreis Rotenburg (Wümme) erfolgt, können die im Einzelfall zutreffenden Entgelte oder Gebühren jederzeit hier erfragt werden.
Nicht zu Verwechseln ist der Rettungsdienst mit Notarzt, der über die Notrufnummer 112 alarmiert wird, mit dem Kassenärztlichen Notdienst, der in der Regel über die Hausärzte sichergestellt wird. Sollten Sie den Kassenärztlichen Notdienst benötigen, also den außerhalb der Sprechzeiten Ihres Hausarztes zuständigen Arzt, so entnehmen Sie dessen Telefonnummer bitte der örtlichen Presse. Der Kassenärztliche Notdienst wird nicht über die Einsatzleitstelle des Rettungsdienstes alarmiert.
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Im Landkreis Rotenburg (Wümme)
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Der Rettungsdienst des Landkreises Rotenburg (Wümme) wird derzeit von neun Rettungswachen und drei Notarztstandorten aus betrieben. Die neun Rettungswachen befinden sich in:
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Bremervörde (1 NEF - 2 RTW* - 1 KTW**)
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Gnarrenburg (1 RTW)
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Lauenbrück (2 RTW*)
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Rotenburg (1 NEF - 2 RTW* - 5 KTW**)
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Sittensen (1 RTW)
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Sottrum (1 RTW)
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Tarmstedt (1 RTW)
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Visselhövede (1 RTW)
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Zeven (1 NEF - 2 RTW* - 1 KTW**)
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* = Teilweise nicht 24 Stunden besetzt
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** = Nur tagsüber besetzt
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Texte und Fotos mit freundlicher Genehmigung durch den Landkreis Rotenburg (Wümme)
Weitere Informationen findest du hier:
Landkreis Rotenburg (Wümme) Rettungsdienst im Landkreis Rotenburg (Wümme) Krankentransport im Landkreis Rotenburg (Wümme)
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