Löschmeisterin Löschmeister
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5 Dienstjahre An Funktion gebunden (z. B. Stellv. Gruppenführer in einer Einheit, Kreisausbilder, Jugendfeuerwehrwart)
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Oberlöschmeisterin Oberlöschmeister
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6 Dienstjahre Funktion Staffelführer oder Führer eines selbstständigen Löschtrupps, Jugendfeuerwehrwart, Stellv. Gemeindejugendfeuerwehrwart, Gemeindesicherheitsbeauftragter, Gemeindepressewart
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Hauptlöschmeisterin Hauptlöschmeister
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7 Dienstjahre Als Funktion Gruppenführer, Gemeindejugendfeuerwehrwart, Gemeindeausbildungsleiter, Kreis- pressewart, Kreissicherheitsbeauftragter, Kreisatemschutzbeauftragter, Kreisfunkbeauftragter; Kreisausbilder;
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Erste Hauptlöschmeisterin Erster Hauptlöschmeister
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8 Dienstjahre Als Funktion Stellv. OrtsBM einer Grundausstattungsfeuerwehr, Bezirkspressewart, Stellv. Kreisaus- bildungsleiter;
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Brandmeisterin Brandmeiste
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8 Dienstjahre Für die Funktion OrtsBM Feuerwehr mit Grundausstattung, Stellv. OrtsBM Feuerwehr Stützpunkt, Stellv. Zugführer in einer KFB, Stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart, Kreisausbildungsleiter
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Oberbrandmeisterin Oberbrandmeister
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9 Dienstjahre Für die Funktion OrtsBM Feuerwehr Stützpunkt, Stellv. OrtsBM Feuerwehr Schwerpunkt, Zugführer in einer KFB, Kreisjugendfeuerwehrwart, Bezirksjugendwart, Stellv. Landesjugendwart
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Hauptbrandmeisterin Hauptbrandmeister
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10 Dienstjahre Für die Funktion OrtsBM Feuerwehr Schwerpunkt, Stellv. GemBM, Stellv. Führer einer Kreisfeuerwehrbereitschaft, Landesjugendwart
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Erste Hauptbrandmeisterin Erster Hauptbrandmeister
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10 Dienstjahre An die Funktion Stadt- / Gemeindebrandmeister oder Stellv. Stadtbrandmeister in Städten mit Berufsfeuerwehr gebunden. (** Kreisbereitschaftsführer, Stellv. Abschnittsleiter).
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Abschbrandmeisterin Abschnittsbrandmeister
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10 Dienstjahre An die Funktion Brandschutzabschnittsleiter gebunden. In Städten mit Berufsfeuerwehr DG des Stadtbrandmeister. Stellv. Kreisbrandmeister in Landkreisen ohne Unterteilung in Brandschutzabschnitte.
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Kreisbrandmeisterin Kreisbrandmeister
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10 Dienstjahre An die Funktion Kreisbrandmeister gebunden. Höchster Dienstgrad der Freiwilligen Feuerwehr eines Landkreises.
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Regierungsbrandmeisterin Regierungsbrandmeister
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10 Dienstjahre An die Funktion Regierungsbrandmeister gebunden. Ab 18.8.2005 der höchste Dienstgrad der in der Freiwilligen Feuerwehr vergeben werden kann.
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Erste Bezirksbrandmeisterin Erster Bezirksbrandmeister
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10 Dienstjahre An die Funktion Regierungsbrandmeister gebunden. Höchster Dienstgrad der in der Freiwilligen Feuerwehr vergeben werden kann. (Wird ab 18.8.2005 nicht mehr vergeben.)
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