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Dienstgradabzeichen der Feuerwehren Niedersachsens

Mannschaftsdienstgrade

Dienstgradabzeichen  Bezeichnung  Bemerkung 
Feuerwehrfrau-Anwärterin
Feuerwehrmann-Anwärter  
Mindestalter 16 Jahre, Eintrittsdienstgrad ohne Ausbildung 
Feuerwehrfrau
Feuerwehrmann  
bestandene Grundausbildung (Truppmann Teil 1) 
Oberfeuerwehrfrau
Oberfeuerwehrmann  
3 Jahre Dienstzeit und Truppmann Teil 2 
Hauptfeuerwehrfrau
Hauptfeuerwehrmann  
4 Jahre Dienstzeit und Ausbildung zum Truppführer oder 10 Jahre Dienstzeit und 2 technische Lehrgänge 
Erste Hauptfeuerwehrfrau
Erster Hauptfeuerwehrmann  
15 Jahre Dienstzeit und Ausbildung zum Truppführer oder 20 Jahre Dienstzeit und 2 technische Lehrgänge, dieser Dienstgrad kann übersprungen werden, sofern der Feuerwehrangehörige die Gruppenführerausbildung erfolgreich absolviert und eine entsprechende Dienststellung innehat. 


Führungsdienstgrade

Löschmeisterin
Löschmeister 
5 Dienstjahre
An Funktion gebunden (z. B. Stellv. Gruppenführer in einer Einheit, Kreisausbilder, Jugendfeuerwehrwart)  
Oberlöschmeisterin
Oberlöschmeister 
6 Dienstjahre
Funktion Staffelführer oder Führer eines selbstständigen Löschtrupps, Jugendfeuerwehrwart, Stellv. Gemeindejugendfeuerwehrwart, Gemeindesicherheitsbeauftragter, Gemeindepressewart  
Hauptlöschmeisterin
Hauptlöschmeister 
7 Dienstjahre
Als Funktion Gruppenführer, Gemeindejugendfeuerwehrwart, Gemeindeausbildungsleiter, Kreis- pressewart, Kreissicherheitsbeauftragter, Kreisatemschutzbeauftragter, Kreisfunkbeauftragter; Kreisausbilder; 
Erste Hauptlöschmeisterin
Erster Hauptlöschmeister 
8 Dienstjahre
Als Funktion Stellv. OrtsBM einer Grundausstattungsfeuerwehr, Bezirkspressewart, Stellv. Kreisaus- bildungsleiter; 
Brandmeisterin
Brandmeiste 
8 Dienstjahre
Für die Funktion OrtsBM Feuerwehr mit Grundausstattung, Stellv. OrtsBM Feuerwehr Stützpunkt, Stellv. Zugführer in einer KFB, Stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart, Kreisausbildungsleiter 
Oberbrandmeisterin
Oberbrandmeister 
9 Dienstjahre
Für die Funktion OrtsBM Feuerwehr Stützpunkt, Stellv. OrtsBM Feuerwehr Schwerpunkt, Zugführer in einer KFB, Kreisjugendfeuerwehrwart, Bezirksjugendwart, Stellv. Landesjugendwart 
Hauptbrandmeisterin
Hauptbrandmeister 
10 Dienstjahre
Für die Funktion OrtsBM Feuerwehr Schwerpunkt, Stellv. GemBM, Stellv. Führer einer Kreisfeuerwehrbereitschaft, Landesjugendwart 
Erste Hauptbrandmeisterin
Erster Hauptbrandmeister 
10 Dienstjahre
An die Funktion Stadt- / Gemeindebrandmeister oder Stellv. Stadtbrandmeister in Städten mit Berufsfeuerwehr gebunden.
(** Kreisbereitschaftsführer, Stellv. Abschnittsleiter). 
Abschbrandmeisterin
Abschnittsbrandmeister  
10 Dienstjahre
An die Funktion Brandschutzabschnittsleiter gebunden. In Städten mit Berufsfeuerwehr DG des Stadtbrandmeister. Stellv. Kreisbrandmeister in Landkreisen ohne Unterteilung in Brandschutzabschnitte.  
Kreisbrandmeisterin
Kreisbrandmeister 
10 Dienstjahre
An die Funktion Kreisbrandmeister gebunden. Höchster Dienstgrad der Freiwilligen Feuerwehr eines Landkreises.  
Regierungsbrandmeisterin
Regierungsbrandmeister 
10 Dienstjahre
An die Funktion Regierungsbrandmeister gebunden. Ab 18.8.2005 der höchste Dienstgrad der in der Freiwilligen Feuerwehr vergeben werden kann. 
Erste Bezirksbrandmeisterin
Erster Bezirksbrandmeister 
10 Dienstjahre
An die Funktion Regierungsbrandmeister gebunden. Höchster Dienstgrad der in der Freiwilligen Feuerwehr vergeben werden kann. (Wird ab 18.8.2005 nicht mehr vergeben.)