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Blaulicht - Was Sie wissen sollten

Blaulicht und Martinhorn, Oh Schreck?!



Blaulicht - und jetzt?!

Was nun?

Mit den ersten Fahrzeugen bei der Feuerwehr, ganz gleich ob Handkarren oder Pferdefuhrwerke, kamen auch die ersten "Sondersignale". Laute Rufe, Glöckchen oder Mundtröten machten jedem klar: "Platz machen, die Feuerwehr kommt!" Was für die Feuerwehr gilt, gilt natürlich auch für die Fahrzeuge zum Beispiel des Rettungsdienstes. An diesem Prinzip hat sich nur die Technik geändert. Ansonsten gilt auch heute: Fahrzeuge, die mit Blaulicht und Martinhorn unterwegs sind, ist freie Bahn zu schaffen und Vorrang zu gewähren. (Übrigens rührt das Wort "Martinhorn" von der Herstellerfirma Martin in Berlin her, nicht wie vielleicht manche glauben vom hl. Sankt Martin.) Doch jeder Bürger und Verkehrsteilnehmer sollte noch mehr über die Sondersignale wissen.

Viele Verkehrsteilnehmer verhalten sich falsch, wenn im Rückspiegel plötzlich Blaulichter auftauchen und das Martinhorn dröhnt. Die häufigste Fehlerreaktion: das unvermittelte Abbremsen mitten auf der Fahrbahn. Damit riskieren Sie nicht nur einen Auffahrunfall mit anderen Fahrzeugen, sondern erreichen auch das Gegenteil vom Gewünschten: Sie behindern das Einsatzfahrzeug. Ebenso falsch ist: Unüberlegt rechts ranfahren, womöglich in einer Seitenstraße. Denn woher wissen Sie, ob das Einsatzfahrzeug nicht genau hier abbiegen muss?

Besser folgen Sie folgenden Grundsätzen:

Was tun bei Blaulicht und Horn?
- Stellen Sie fest, woher das Sondersignal kommt
- Versuchen Sie vorauszusehen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt ...(Blinker)
- Fahren Sie am besten rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren Sie das mit gesetztem Blinker
- Überlegen Sie dabei, ob auch ein schweres Fahrzeug, zum Beispiel Fahrzeuge der Feuerwehr, die Straße noch passieren kann (Gegenverkehr beachten!).

Warum auch in der Nacht mit Sondersignal?
"Nachts will ich meine Ruhe - da können die ihr Martinhorn doch ruhig abstellen!" Fühlen Sie sich auch gestört, wenn Sie nachts durch Sondersignal geweckt werden? Wir können dies zwar verstehen, doch dürfen die Fahrer der Einsatzfahrzeuge darauf keine Rücksicht nehmen, wenn es darum geht, schnell Menschen, Tiere oder hohe Sachwerte zu schützen und zu retten. Aufgrund der gesetzlichen Lage darf das Blaulicht normalerweise nur zusammen mit dem Martinhorn benutzt werden. Dass einige Einsatzfahrzeuge nachts nur mit Blaulicht fahren ohne Martinhorn, ist ein reines Zugeständnis, das der Fahrer macht und sich damit auf ganz dünnes Eis begibt.

Blaulicht und Horn sind keine freiwillige Sache:
Es ist gesetzlich vorgeschrieben ( §35 StvO),wie bereits oben schon angesprochen, dass Sonder- bzw. Wegerechte in Anspruch genommen werden. Hier müssen Blaulichter und Tonsignal vom Anfang bis zum Fahrtende eingeschaltet sein. Denn das Blaulicht allein ist nur eine Warneinrichtung. Die Übertretung der StVO, von der wir während der Einsatzfahrt großenteils befreit sind, sofern keine Personen gefährdet werden, ist nur genehmigt, wenn das Blaulicht UND das Tonsignal eingeschaltet ist.
Die frühzeitige Ankündigung des Fahrzeugs soll jedem die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu reagieren und so gefährliche Fahrmanöver oder gar Unfälle zu vermeiden. Das gilt im Berufsverkehr ebenso wie nachts, wenn scheinbar keiner unterwegs ist. Denn bedenken Sie, wenn man nur mit Blaulicht fährt wird ein Fussgänger, der die Straße hinter einer Kurve überquert nicht von dem schnell herannähernde Einsatzfahrzeug gewarnt.

Und: Vielleicht haben Sie auch etwas Verständnis, wenn Sie darüber nachdenken:

Sie können sich bequem im Bett wieder umdrehen und weiterschlafen. Die Feuerwehrleute, die bis vor wenigen Minuten auch noch in ihren Betten lagen haben dazu vielleicht in den nächsten Stunden keine Gelegenheit mehr und müssen am nächsten Morgen genauso wieder zur Arbeit wie Sie. Und: Wenn Sie einmal unsere professionelle Hilfe brauchen, sind Sie sicherlich für einen schnellen Einsatz dankbar.

Und dann wäre es Ihnen auch ziemlich egal, ob jemand anderes vielleicht durch die anrückenden Einsatzfahrzeuge von Rettungsdienst, Polizei oder Feuerwehr geweckt wird...


 

Einspurige Fahrbahnen   Zwei- und mehrspurige Fahrbahnen  Fahrzeuge auf gleicher Höhe 
Auf einspurigen Fahrbahnen fahren alle Fahrzeuge nach recht an den jeweiligen Fahrbahnrand.   Auf Fahrbahnen mit zwei oder mehr Fahrstreifen je Richtung, fahren die linken Fahrzeuge nach links und alle weiteren Fahrzeuge nach rechts.  Fährt ein Einsatzfahrzeug auf gleicher Höhe, Geschwindigkeit verringern und Einsatzfahrzeug ggf. einscheren lassen.  
Rote Ampel  Entgegenkommende Einsatzfahrzeuge   Fußgänger und Radfahrer 
Vor einer roten Ampel nach rechts ausweichen ggf. auch über die Haltelinie fahren, wenn es der Verkehr zulässt. Schon ein Meter kann nachfolgenden Fahrzeugen das Rangieren ermöglichen und dem Einsatzfahrzeug so freie Fahrt bieten.  Bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen nach rechts ausweichen, Tempo verringern und ggf. anhalten.   Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen und dabei auf eigene Vorrechte verzichten.  


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Mit freundlicher Genehmigung und Freigabe
durch den ADAC Niedersachsen